Unser Leitbild

Der Verein ABÖE e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Zweck des Vereins beinhaltet die Ziele:

  • den Zugang zu Bildung und Erwerbstätigkeit zu verbessern und jegliche Form von gesellschaftlicher Ausgrenzung zu überwinden
  • die berufliche Förderung (Orientierung und Qualifizierung) und Integration von (Langzeit-)Erwerbslosen zu verbessern
  • die Vermittlungsaussichten von (Langzeit-)Erwerbslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern
  • die Inklusion voranzubringen
  • dabei die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Teilnehmenden zu berücksichtigen, ihre Stärken zu fördern und ihr Selbstbestimmungsrecht zu achten

Wir sind seit 2015 nach der AZAV zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung, zertifiziert durch die HZA.

Unsere Grundsätze:

Durch eine individuelle, passgenaue und gezielte Unterstützung und durch die auf die Zielgruppen zugeschnittenen Angebote wird eine nachhaltige Verbesserung der sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration angestrebt. Unsere Angebote in den Bereichen Bildung, Betreuung, Begleitung und Integrationsförderung dienen der Erhöhung der Selbständigkeit und der Eigenverantwortlichkeit unserer Kund:innen für einen selbstbestimmten Alltag. Unsere Angebote sind bedarfsgerecht und individuell auf die einzelnen Kund:innen abgestimmt.

Mit unseren Auftraggeber:innen und Mittelgeber:innen arbeiten wir zuverlässig, entsprechend der vereinbarten Verträge, termingerecht, zielorientiert und nachhaltig zusammen. Wir sind kompetenter Gesprächs- und Vertragspartner:innen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Aufgabenstellungen.

Kund:innenzufriedenheit

Kund:innenzufriedenheit ist ein wesentlicher Leitgedanke unserer Qualitätspolitik. Bei der Entwicklung unserer Angebote nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer:innen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt. Wir berücksichtigen die Empfehlungen des Anerkennungsbeirates, in dem Wissen, als Träger eine wesentliche Aufgabe bei der Eingliederung unserer Teilnehmer:innen in den ersten Arbeitsmarkt zu realisieren.